Preise ab 01.07.2019
Liebe Patienten,
der vdeK hat zum 01. Juli 2019 die Preise von Heilmitteln angepasst. Seit unserer letzten Erhöhung 4/18 hat der vdeK bereits drei Preiserhöhungen bestimmt. Daher passen wir nun zum 01. 07. 2019 unsere Preise an die aktuelle Vergütungsvereinbarung gemäß § 125 SGB V für die Abrechnung physiotherapeutischer Leistungen an.
Die Berechnung unseres Behandlungshonorars richtet sich entsprechend der vom OLG Karlsruhe (AZ: 13 U 281/93) für angemessen befundenen Privatsätze. Hier wurde von den Gerichten unterstrichen, dass Heilbehandlungen generell mit dem 2,3 fachen VdeK- Satz angemessen vergütet sind. Wir berechnen den 1,9 fachen Satz der GebüTh (bei uns einsehbar).
Weitere Infos zur Preisgestaltung in Privatpraxen finden Sie hier www.privatpreise.de und hier www.vdek.com